Urteil zum BuT ist gut, löst aber nicht das grundsätzliche Problem

Zum Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) Kassel, wonach der Bund die bislang zurückgehaltenen, nicht verbrauchten Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) an die Länder zahlen muss, erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt: 

„Meine Fraktion begrüßt das BSG-Urteil, MV kann immerhin mit 9,6 Mio. Euro für Kinder aus Hartz-IV-Familien rechnen. Das ist zunächst zwar eine gute Nachricht, löst aber das Problem der viel zu niedrigen und falsch berechneten Hartz-IV-Regelsätze nicht. Nach wie vor werden Kinder und Jugendliche von einer gleichberechtigten Teilhabe ausgeschlossen. 

Wenn die Landesregierung es wirklich ernst meint mit ihrem Anspruch, MV zum Kinder- und Familienland zu machen, dann muss sie sich bei der Bundesregierung für die sach- und bedarfsgerechte Ermittlung der Regelsätze einsetzen. Sie muss sich auch dafür stark machen, dass das Kindergeld nicht mehr auf Hartz IV angerechnet wird. Es ist und bleibt ein Skandal, dass gerade diejenigen, die auf das Kindergeld angewiesen sind, um diese Leistung betrogen werden.“