Schwangerschaftsberatung bleibt lückenhaft

Zum Entwurf des Schwangerschaftskonfliktgesetzes der Landesregierung erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt: 

„Der Gesetzentwurf, der über mehrere Wochen in den Ausschüssen beraten wurde und zu dem es auch eine Anhörung gab, ist heute ohne die erforderlichen Änderungen verabschiedet worden. Es wurde die Chance vertan, die Beratungslandschaft für die kommenden Jahre fit zu machen und stärker auf die Bedarfe im ländlichen Raum auszurichten.

Jetzt bleibt alles wie gehabt. Die Höhe der 90-Prozent-Landesförderung für die Sach- und Personalkosten wurde zwar nicht abgesenkt. Dennoch sind die Beratungsstellen weiterhin gezwungen, Eigenmittel zu erwirtschaften. Dabei ist die Schwangerschaftskonfliktberatung eine Pflichtaufgabe.

Darüber hinaus bleibt bei dem sehr weit auslegbaren Begriff der Wohnortnähe. Wir fordern eine maximale Dauer von sechs Stunden für die An- und Abreise inklusive der Beratung, da alles andere die Frauen und ungeborenen Kinder zu sehr belastet. Zudem muss endlich über ein mobiles Beratungsangebot nachgedacht werden, um auch die Angebote im ländlichen Raum ausreichend zu gewährleisten. Für Frauen und Mädchen aus anderen Herkunftsländern muss eine qualifizierte Dolmetscherin bei der Beratung zum Einsatz kommen, um Kommunikationsprobleme zu vermeiden.

In den Ausschusssitzungen und auch noch in der Zweiten Lesung zum Gesetzentwurf hat meine Fraktion alle Möglichkeiten genutzt, die so dringend notwendigen Verbesserungen herbeizuführen. Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU lehnten unsere Vorschläge ohne Begründung ab. Für die Menschen im Land und die Beratungsstellen hat sich mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung nichts zum Positiven gewendet.“