Wer A sagt, muss auch B sagen - Opferambulanzen bedarfsgerecht ausstatten
Zur heutigen Auswertung des Expertengesprächs im Sozialausschuss zu den Opferambulanzen erklärt, die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin, Jacqueline Bernhardt:
„Die zwei Opferambulanzen in Mecklenburg- Vorpommern an den rechtsmedizinischen Instituten in Greifswald und Rostock leisten einen wichtigen Beitrag zur beweissicheren Dokumentation von Verletzungen durch Straftaten. Sie sind deshalb ein unverzichtbarer Teil des Hilfenetzes. Seit 2010 wurde dieses Angebot immer stärker gefördert, zuletzt im Doppelhaushalt 2017/2018 durch 80.000 Euro pro Jahr, wodurch pro Institut eine halbe Stelle gefördert wurde.
Allerdings machte das Expertengespräch deutlich, dass dieses Angebot in den letzten Jahren immer stärker genutzt wird. Wurden im Jahr 2014 noch 212 in den Opferambulanzen untersucht, waren es 2017 353 Fälle. Mit der derzeitigen Finanzierung reicht das Personal nicht mehr aus, um dieses Arbeitsvolumen abzudecken. Deshalb hat meine Fraktion die Aufstockung auf eine Stelle pro Institut beantragt und dass die bisher durch die Mitarbeiter selbst finanzierten Fahrtkosten endlich übernommen werden.
Leider lehnten die Fraktionen von SPD; CDU und BMV dieses Anliegen ab. Stattdessen lag ein Antrag der Fraktionen von SPD und CDU vor, dass die Jugendämter dieses Angebot stärker nutzen sollen. Das ist im Ansatz richtig. Wenn die Opferambulanzen mit den personellen Mitteln aber jetzt schon signalisieren, dass sie das Arbeitsvolumen mit dem vorhandenen Personal abdecken, stellt sich mir die Frage, wie das sichergestellt werden soll, wenn auch Jugendämter dieses Angebot noch stärker nutzen.
Dieses Agieren von SPD und CDU ist halbherzig und erfolgt zu Lasten der Mitarbeiter in den Opferambulanzen und zu Lasten des Hilfesystems insgesamt. Dies ist ein falsches Zeichen.“, so Bernhardt am Mittwoch.
