Volksbefragungen sind kein Gewinn für die Direkte Demokratie
Zur Ablehnung der Einführung von Volksbefragungen in die Landesverfassung heute im Rechtsausschuss durch die Linksfraktion erklärt deren rechtspolitische Sprecherin, Jacqueline Bernhardt:
„Nach der vernichtenden Anhörung im Rechtsausschuss zum Gesetzentwurf der Landesregierung, blieb uns nichts anderes übrig, als die Einführung von Volksbefragungen abzulehnen. In der geplanten Form stellen sie lediglich ein Machtinstrument der Regierung dar. Das Ergebnis der Befragung hätte rechtlich keinerlei Verbindlichkeit und schwächt die Oppositionsrechte im Landtag.
Volksbefragungen in der geplanten Form sind ein Etikettenschwindel, denn sie stärken Bürgerbeteiligung nur scheinbar. Wir bleiben dabei, dass die bereits vorhandenen Mittel der direkten Demokratie ausgebaut werden müssen. Vor allem muss sich der Umgang der Regierungskoalition etwa mit erfolgreichen Volksinitiativen ändern. In den zurückliegenden Jahren wurden alle von SPD und CDU aus Prinzip vom Tisch gewischt.
Grundsätzlich sollten Verfassungsänderungen gemeinsam ausgiebig diskutiert und eingebracht werden. Einseitige Schnellschüsse schaden letztlich der Verfassung.
Allerdings möchten wir den Koalitionsfraktionen die Chance geben, das Wahlalter 16 endlich auch bei Landtagswahlen einzuführen, und haben deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf für die kommende Landtagssitzung eingebracht.“
