Verbraucherschutz muss gestärkt werden
Zur Anhörung u.a. der Verbraucherzentrale M-V heute im Rechtsausschuss des Landtags erklärt die Sprecherin für Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt:
„Es ist deutlich geworden, dass die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale für die Erfüllung ihrer Aufgaben bei weitem nicht ausreicht.
Von den 27 Mitarbeitern der Verbraucherzentrale werden rechnerisch lediglich knapp vier Stellen institutionell gefördert. Der große Teil wird über Projekte zweckgebunden und nur befristet finanziert. Eine flächendeckende Beratungslandschaft kann damit in M-V nicht gewährleistet werden.
Zur Sicherung und Stärkung des Verbraucherschutzes seien mittelfristig pro Jahr etwa 440 000 Euro zusätzlich erforderlich. Wir werden uns in den Haushaltsberatungen dafür einsetzen, dass eine Anpassung der Rahmenvereinbarung zwischen Land und Verbraucherzentrale und eine entsprechende Mittelerhöhung erfolgt.“
