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Täter-Opfer-Ausgleich muss gefördert werden

Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Situation des Täter-Opfer-Ausgleichs in Mecklenburg-Vorpommern“ (Drs. 7/3039) erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

„Die Zahl der durchgeführten Täter-Opfer-Ausgleich-Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern ist rückläufig. Das ist bedauerlich, trägt der Täter-Opfer-Ausgleich doch erheblich zum Rechtsfrieden in der Bevölkerung bei. Es greift zu kurz, wenn die Landesregierung die Ursachen für den Rückgang nur in externen Gründen sucht, wie etwa in einer veränderten Deliktsstruktur oder im Beratungsverhalten von Verteidigern und Rechtsbeiständen. Es ist offensichtlich, dass die Popularität des Täter-Opfer-Ausgleichs nachgelassen hat.

Staatsanwälte müssen angehalten werden, intensiver auf diese Möglichkeit hinzuarbeiten und auch für Verteidiger und Rechtsbeistände müssen Anreize geschaffen werden. Es ist nicht förderlich, wenn die Landesregierung hier die Hände in den Schoß legt. Die Richtlinie zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs im allgemeinen Strafrecht muss überarbeitet und es muss geprüft werden, welche Maßnahmen sonst noch zur Verbesserung der Situation in Betracht kommen.“

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