Strafvollzugskonzept schnellstmöglich überarbeiten
Zur Antwort der Landesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Zustand der Gefangenen in Mecklenburg-Vorpommern“ (Drs. 7/1610) erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:
„In der Januarsitzung des Landtags hat meine Fraktion die Landesregierung aufgefordert, den Strafvollzug zukunftsfähig aufzustellen und das Strafvollzugskonzept des Landes, das ein reines Standortkonzept ist, weiterzuentwickeln. Unser Antrag wurde abgelehnt, obwohl es erforderlich ist, insbesondere die spezifischen Probleme der Strafgefangenen zu berücksichtigen. Nur wenn wir wissen, wie viele Suchterkrankte und Strafgefangene mit psychischen Problemen es in den Haftanstalten gibt, kann die erforderlich Anzahl an Sozialpädagogen und Psychologen tätig werden. Dies ist für eine erfolgreiche Resozialisierung unerlässlich. Den Häftlingen muss bei der Bewältigung ihrer Probleme geholfen werden, um letztlich die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen.
Wie aus der Antwort hervorgeht, sind der Landesregierung weder die Anzahl der Häftlinge mit Suchterkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen bekannt noch die Zahl ohne Schul- und Berufsabschluss. Deshalb konnten sie auch bei der Fortschreibung des Strafvollzugskonzepts nicht berücksichtigt werden. Diese Analyse muss jetzt zwingend erfolgen, damit die Verpflichtung zur Resozialisierung der Strafgefangenen in den Justizvollzugsanstalten tatsächlich umgesetzt werden kann.“
