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Statt notwendiger Verbesserungen Rückschritt in der Kita-Betreuung

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt: 

Der Entwurf ist ein Minimalgesetz, das hauptsächlich das Fachkräftegebot aufweicht. Es legt u.a. Berufe fest, die in den Kitas als Fachkräfte eingesetzt werden können, wie etwa Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten oder Musiktherapeuten. Statt die Qualität weiter zu verbessern, erfolgt ein Aufweichen des Fachkräftegebots, da einige der Berufe keinen pädagogischen Ansatz haben.

Des Weiteren wird der duale Ausbildungsgang geregelt, der voraussichtlich zum Ausbildungsjahr 2018/2019 starten soll. Damit werden nur Fachkräfte für die Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 10 Jahren ausgebildet. Dringend notwendig sind aber auch Erzieher, die dann in anderen Bereichen wie etwa „Hilfen zur Erziehung“ einsetzbar sind. Auszubildende können bereits nach dem ersten Ausbildungsjahr als Fachkraft in Kitas arbeiten und eigenständig Gruppen betreuen. Das ist viel zu früh. Dies ist allenfalls im letzten Ausbildungsjahr denkbar und nur in Begleitung einer ausgebildeten Fachkraft.

Ganz und gar fehlt die Regelung zur Elternbeitragsentlastung, die im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist. Die Entlastung von 50 Euro für das erste Kind, die Halbierung der Kosten für das zweite und der Wegfall jeglicher Kita-Gebühren für das dritte und weitere Kinder war das Top-Thema im SPD-Wahlkampf, um auf Stimmenfang zu gehen. Von den Versprechen ist nichts geblieben. Das ist aus meiner Sicht Wählertäuschung.

Mit dem Aufweichen des Fachkräftegebots und einem unzulänglichen Ausbildungsgang ist der Gesetzentwurf insgesamt ein Rückschritt. Erforderlich wäre eine umfassende Verbesserung und Weiterentwicklung der Kindertagesförderung in M-V.

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