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Standortkonzept reicht nicht – Strafvollzug zukunftsfähig aufstellen

Zur Ablehnung des Antrags „Strafvollzug zukunftsfähig aufstellen“ erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

„Die Landesregierung hat zwar Ende November 2017 das seit Monaten angekündigte Strafvollzugskonzept vorgestellt. Allerdings handelt es sich dabei um ein reines Standortkonzept. Es reicht aber nicht festzustellen, dass es weniger Gefangene als Haftplätze gibt und folglich die Justizvollzugsanstalt Neubrandenburg Ende dieses Jahres schließen muss.

Häftlingsprognosen wurden lediglich von der vermuteten Bevölkerungsentwicklung abhängig gemacht. Für ein Strafvollzugskonzept, das diesen Namen auch verdient, ist mehr erforderlich. Wir brauchen eine belastbare Analyse der Häftlingszahlen und der Charakteristik der Häftlinge aufgrund moderner Erkenntnisse des Vollzugs und einen daraus abgeleiteten Personal-, Raum- und Behandlungsbedarf. All das fehlt im Konzept der Regierung. Statt vordergründig auf Effizienz des Strafvollzuges zu setzen, muss die Resozialisierung Maß der Dinge sein, um die Gesellschaft vor künftigen Straftaten zu schützen.“

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