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Selbstbestimmungsrecht von Frauen wird weiter mit Füßen getreten

Zur Ablehnung des Antrags ihrer Fraktion „Selbstbestimmungsrechte von Frauen stärken – § 219a StGB streichen“ erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

 

„Nach dem Willen der Mehrheit des Parlaments soll es dabei bleiben, dass das Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf Information von Frauen mit Füßen getreten werden. Die gesetzlichen Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen sind insgesamt von moralischen und politischen Diskussionen geprägt, dogmatisch unsauber ausgestaltet und teilweise systemwidrig.

Es bleibt das Kuriosum, dass die bloße Information über einen an sich straffreien Eingriff strafbar bleiben soll. Hinzu kommt, dass in Informations- und Selbstbestimmungsrechte von Frauen eingegriffen wird. Es ist höchste Zeit, dass der § 219a StGB gestrichen wird.“

Hintergrund: Im November 2017 wurde eine Gießener Ärztin zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Internetseite sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche vorhielt. Später wurde das Urteil in zweiter Instanz bestätigt. Die Ärztin informierte auf ihrer Internetseite weiterhin über Schwangerschaftsabbrüche, weshalb es zu einer erneuten Verurteilung kam, die am 12.12.2019 in zweiter Instanz bestätigt wurde. Laut Gericht verstieß sie damit gegen § 219a des Strafgesetzbuches wegen „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“.

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