Schwarzfahrerinnen und Schwarzfahrer gehören nicht in den Knast
Zur Debatte um die Ahndung von Schwarzfahrten erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:
„Mecklenburg-Vorpommern sollte sich der Initiative von Thüringen und Berlin anschließen, das Fahren ohne gültigen Fahrschein nicht länger als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit einzustufen.
Die Justizministerin unseres Landes sollte hier umdenken und sich einer Entkriminalisierung von Schwarzfahrerinnen und -fahrern nicht länger verschließen. Wer sie zu Straftätern macht, der verbaut ihnen die Zukunft. Es sind häufig Jugendliche aus armen Familien und arme, hilfsbedürftige Menschen wie Obdachlose, die sich die Fahrkarte nicht leisten können. De facto geht es um eine Bestrafung von Armut.
Gerade bei armen Menschen hat die Strafandrohung ohnehin nicht die angestrebte abschreckende Wirkung, weil die Geldstrafe nicht beglichen werden kann. Oft endet das Verfahren dann mit einer Ersatzfreiheitsstrafe – die Schwarzfahrer landen im Gefängnis. Das wiederum ist mit erheblichen Kosten verbunden und belastet Polizei und Justiz zusätzlich.
Auch die Gewerkschaft der Polizei forderte bereits vor Jahren Schwarzfahren nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, hat die Wertung des Schwarzfahrens als Straftatbestand genauso infrage gestellt wie der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Justizministerin Hoffmeister wäre somit in guter Gesellschaft, wenn sie dazu beitrüge, dass Fahren ohne Ticket nicht länger als Straftat geahndet wird. Schwarzfahrerinnen und Schwarzfahrer gehören nicht in den Knast.“
