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Psychosoziale Prozessbegleitung nicht dem freien Markt überlassen

Nach der ersten Lesung zum Entwurf eines Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren heute im Landtag erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt: 

„Mit seinem Modellprojekt ‚Psychosoziale Prozessbegleitung‘ hat M-V den Opferschutz in Deutschland in den vergangenen Jahren maßgeblich vorangebracht. In dem Projekt war die Betreuung schwer traumatisierter Opfer von Sexual- und Gewaltstraftaten im Strafprozess ebenso wichtig wie die Durchführung des Prozesses selbst. Frei von finanziellen Zwängen konnten bislang 4 Sozialpädagogen, die vom Land finanziert wurden, im Sinn der Opfer ihre wertvolle Arbeit verrichten.

Nun, da aus diesem Modellprojekt ein bundesweiter Anspruch geworden ist, will die Landesregierung mit den guten Erfahrungen brechen. Die Prozessbegleiter sollen nicht mehr stellenbezogen finanziert werden, sondern über Fallpauschalen. Damit überlässt die Landesregierung die psychosoziale Prozessbegleitung dem freien Markt und gefährdet den Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung. Wir werden uns in den Beratungen im Rechtsausschuss dafür einsetzen, dass dies nicht passiert.“

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