Psychosoziale Prozessbegleitung muss auskömmlich finanziert sein
Nach der Anhörung zum neuen Prozessbegleitungsausführungsgesetz im Rechtsausschuss erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt, heute in Schwerin:
„Im Grunde haben die Anzuhörenden deutlich bestätigt, was wir bereits im Vorfeld kritisiert haben. Mit einem Wechsel von einem stellenfinanzierten hin zu einem pauschalfinanzierten Modell wird sich eine qualitativ hochwertige psychosoziale Prozessbegleitung im M-V nicht mehr sicherstellen lassen, obwohl wir jahrelang Vorreiter auf diesem Gebiet waren.
Wir hatten ein bewährtes System, was nun endgültig zerschlagen werden soll. Die Pauschalfinanzierung deckt bei weitem nicht alle anfallenden Tätigkeiten ab und ist damit nicht auskömmlich. Die Prozessbegleitung von Opfern von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten ist staatliche Pflichtaufgabe und kann nicht dem freien Markt überlassen werden, wo sie von verschiedenen Berufsgruppen quasi nebenbei erledigt werden soll.
Offenbar hat die Landesregierung noch nicht begriffen, was es mit dem jetzt bundesweiten Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung wirklich auf sich hat. Das Justizministerium muss bei dem Punkt der Finanzierung unbedingt nachsteuern und zumindest eine angemessene Sockelfinanzierung bereitstellen. Nur so kann das erforderliche Angebot sichergestellt und Kinder sowie Erwachsene unterstützt werden. Andernfalls haben die bisherigen Träger angekündigt, die psychosoziale Prozessbegleitung nicht mehr anbieten zu können.“
