Psychosoziale Prozessbegleitung in M-V nicht länger kaputt sparen
Zur Antwort der Landesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Psychosoziale Prozessbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern“(Drs. 7/1259) erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:
„Es zeigt sich deutlich, dass die psychosoziale Prozessbegleitung in M-V seit Einführung der Fallpauschalen zur Finanzierung einen gravierenden Rückschritt erfahren hat. Die schlimmsten Befürchtungen sind eingetreten.
Obwohl sich die Zahl der aktiven Prozessbegleiterinnen mittlerweile verdoppelt hat, ist die Zahl der betreuten Opfer rapide gesunken. Gab es in den Jahren 2015 und 2016 landesweit jeweils noch mehr als 100 Fälle der psychosozialen Prozessbegleitung, waren es im dritten Quartal 2017, seit Inkrafttreten der neuen Finanzierung, lediglich acht Fälle. Der starke Rückgang erfolgte, obwohl die psychosoziale Prozessbegleitung seit dem 1. Januar dieses Jahres auch für erwachsene Opfer von Straftaten gilt.
Der Rückgang liegt auch darin begründet, dass die Sockelfinanzierung von 15 000 Euro pro Landgerichtsbezirk seit Juni 2017 nicht ausgereicht wurde und die Prozessbegleiter somit für wenig Geld arbeiten oder in Vorleistung gehen müssen. Grund hierfür sind unter anderem die faktisch nicht erfüllbaren Anspruchsvoraussetzungen.
Insgesamt zeigt sich seit dem Ende des davor erfolgreichen Modellprojekts eine erschreckende Entwicklung zu Lasten der Opfer von Straftaten. Meine Fraktion fordert die Landesregierung auf, die psychosoziale Prozessbegleitung nicht länger kaputt zu sparen und wieder auf stabile Füße zu stellen.“
