Psychosoziale Prozessbegleitung geschwächt
Zum neuen Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:
„Mit dem Modellprojekt ,Psychosoziale Prozessbegleitung‘ hatte M-V in den vergangenen Jahren den Opferschutz deutschlandweit gut vorangebracht. Mit der Abkehr von der stellenbezogenen Förderung der Prozessbegleiter, erfolgt ein Rückschritt, die psychosoziale Prozessbegleitung wird geschwächt.
Die Träger der psychosozialen Prozessbegleitung werden Schwierigkeiten haben, ihre Angebote auf gewohnt hohem Niveau anzubieten. Auch die geplante Sockelfinanzierung von jährlich 15 000 Euro pro Landgerichtsbezirk ist zwar ein Kompromiss, löst dieses Problem aber nicht gänzlich – eine Unterfinanzierung bleibt bestehen. Wir erwarten, dass im Rahmen der geplanten Evaluation nachgesteuert wird.“
