Präventiven Opferschutz durch konsequente Täterbehandlung stärken
Aus Sicht der kinder- und jugendpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt, muss Ziel der Politik sein zu verhindern, dass es überhaupt erst zu einer Straftat kommt. „Dass damit potenzielle Opfer vor Gewalttaten besseren Schutz erhalten, ist auch auf der gestrigen Tagung ‚Präventiver Opferschutz‘ in Güstrow sehr deutlich geworden“, erklärte Frau Bernhardt am Freitag.
Durch eine frühe qualifizierte psychotherapeutische Behandlung von Gewalt- und Sexualstraftätern ließe sich weiteren Straftaten vorbeugen und diese sich erheblich reduzieren. „Damit werden vor allem Frauen und Kinder als Opfer vor weiteren Angriffen bewahrt“, sagte Frau Bernhardt. Die Politik sollte sich neuen Wegen und Verfahren für eine verstärkte Täterbehandlung deshalb nicht verschließen. „Dafür ist beispielsweise ein Rechtsanspruch auf psychotherapeutische Behandlung bereits während der Haftzeit zu prüfen, der eine entsprechende Ausstattung mit Personal- und Sachkosten erfordert. Diesen und weitere Gedanken werden wir auf unserer Öffentlichen Fraktionssitzung zum Thema ‚Schutz und Hilfe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt‘ am 19. November 2013 in Schwerin weiter beraten und diskutieren.“
Im September sei mit einer Änderung der Strafprozessordnung auf Bundesebene bereits ein wichtiger Schritt für einen verstärkten präventiven Opferschutz getan worden. „Danach werden in Gerichtsverhandlungen Straftäter mit pädophilen Neigungen begutachtet, um gegebenenfalls eine Anweisung für eine Therapie zu erreichen“, sagte Frau Bernhardt. Diese Möglichkeit für einen besseren präventiven Schutz sollte auf weitere Bereiche ausgeweitet werden. „Vorbild kann hier die Schweiz sein, wo die gerichtliche Anordnung von Therapien bei Gewalt- und Sexualstraftaten möglich ist“, so Frau Bernhardt.
