Mecklenburg-Vorpommern fehlt Nachwuchs in der Justiz
Zur Antwort der Landesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Examensnoten in den juristischen Staatsexamen“ (Drs. 7/800) erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:
„Es zeigt sich deutlich, dass der Juristennachwuchs im Lande perspektivisch nicht ausreichen wird, die Personalbedarfe zu decken.
Als Einstellungsvoraussetzung für den höheren Justizdienst an Gerichten und Staatsanwaltschaften wird in der Regel die Note ‚Vollbefriedigend‘ in beiden juristischen Examina gefordert. Seit 2001 haben in M-V im zweiten juristischen Staatsexamen jährlich durchschnittlich lediglich acht Absolventen diese Note erreicht – mit sinkender Tendenz. Vor dem Hintergrund , dass in den Jahren von 2027 bis 2031 durchschnittlich 41 Richter und Staatsanwälte pro Jahr in den Ruhestand gehen werden, ist die Zahl der Absolventen erschreckend niedrig.
Da andere Bundesländer ähnliche Probleme haben werden, muss bereits jetzt durch die Schaffung von Einstellungskorridoren gegengesteuert werden. Nur so werden in der Zukunft ausreichend qualifizierte Richter und Staatsanwälte vorhanden sein. Eine Absenkung der Einstellungsvoraussetzungen auf niedrigste Standards, wie es nach der Wende in M-V der Fall war, würde die Qualität der Rechtsprechung gefährden und wird von uns abgelehnt.“
