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Kostenfreie Kita ist gut, aber noch nicht gut genug

Zum heutigen Kabinettsbeschluss der Landesregierung bezüglich der 7. Änderungsgesetzes des Kindertagesfördergesetzes erklärt die Kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

 

„Es ist ein wichtiges Zeichen für die Kinder und Familien in Mecklenburg-Vorpommern, dass die kostenfreie Kita nach mehreren Jahren des Versprechens von SPD und CDU nun endlich eingeführt wird. Frühkindliche Bildung muss kostenfrei sein, um den Kindern einen guten Start ins Leben zu geben. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern, wo fast jedes dritte Kind in Armut lebt oder von Armut gefährdet ist, muss der Zugang zu Bildung kostenfrei sein. Aber auch wenn man unsere Nachbarbundesländer betrachtet, befanden diese sich schon auf dem Weg zur kostenfreien Kita. Deshalb ist die Kostenfreiheit auch ein gutes Zeichen an die Familien im Land, dass die Kita kostenfrei ist und wir so gute Bedingungen für Familien bieten. Auch die Stärkung der Elternrechte ist positiv. Schon lange hat die Linksfraktion dies gefordert. Nun endlich ist der Weg für eine Landesvertretung der Eltern durch den Gesetzentwurf gelegt.

Allerdings werden die Erzieherinnen und Erzieher, die Mitarbeiter in der Kindertagesbetreuung alleingelassen. Die dringend notwendigen Verbesserungen der Qualität sind nicht in dem Gesetzentwurf vorgesehen. Das ist bedauerlich. Kostenfreiheit und Qualität dürfen sich angesichts der guten Einnahmesituation des Landes nicht ausschließen. Jetzt müssen in dem Gesetzgebungsverfahren die Weichen für eine bessere Qualität gelegt werden. Das bedeutet aus Sicht meiner Fraktion, dass die Gruppen in den Kitas kleiner werden müssen und endlich landesweit einheitliche Personalschlüssel eingeführt werden. Die Erzieherinnen und Erzieher gehen auf dem Zahnfleisch. Das haben die Demonstrationen im Dezember 2918 gezeigt, dass die kürzlich stattgefundene Landeskonferenz der AWO und des DRK gezeigt und das hat der daraus abgeleitete Praxistag unterstrichen. Das muss im anstehenden Gesetzgebungsverfahren im Landtag dringend nachgebessert werden.“

 

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