Kommunen bleiben auf gestiegenen Kosten beim KiföG sitzen
Nach Angaben der kinder-, jugend- und familienpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt, gibt es bei der finanziellen Ausstattung zur Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) MV gravierende Lücken. „Dies ergibt sich aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage (Drs. 6/2880) zur Konnexität von Regelungen nach dem KiföG“, erklärte Frau Bernhardt am Mittwoch in Schwerin.
Die Landesregierung ist der Auffassung, dass es sich bei der neu geregelten anteiligen Elternbeitragsentlastung um eine konnexitätsrelevante Aufgabenübertragung auf die Landkreise und kreisfreien Städte gemäß Landesverfassung handelt. Die Landesregierung hat den Kommunen dafür im Jahr 2013 insgesamt 285 527,55 Euro gezahlt. „Den Kommunen sind jedoch Mehrkosten in Höhe von 577 000 Euro entstanden“, so Frau Bernhardt. „Nach der Verteilung auf die sechs Landkreise und zwei kreisfreien Städte des Landes entfielen für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte z.B. lediglich 44 733,15 Euro. Notwendig wäre aber weit mehr als das Doppelte von 111 237,33 Euro.“ Damit würden die anfallenden Verwaltungskosten nur zu einem Bruchteil vom Land erstattet.
„Die Kommunen bleiben darauf sitzen“, kritisierte Frau Bernhardt. Das sei ein klarer Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip, das KiföG MV sei nicht ausfinanziert. „Es ist daher nur konsequent, dass der Landkreis MSE stellvertretend für die anderen Landkreise Verfassungsbeschwerde gegen das KiföG eingereicht hat“, so Frau Bernhardt.
