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Kleine Vereine bei Gerichtszuweisungen nicht aus den Augen verlieren

Zur Antwort der Landesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Zuweisung von Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren“ (Drs. 7/1873) erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

„Es wird deutlich, dass der größte Teil der Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren größeren, überregional agierenden Verbänden zugewiesen wird. Einige Zuweisungen gingen auch an Vereine außerhalb von M-V. Es gibt Befürchtungen, dass durch die jüngste Gerichtsstrukturreform und der damit verbundenen Konzentration der Gerichtsstandorte Vereine in den ländlichen Randbereichen weiter ins Hintertreffen geraten.

Zweifellos erfüllen alle Zuweisungen ihren Zweck und es unterliegt der richterlichen Unabhängigkeit, an wen diese gehen. Es ist aber wünschenswert, dass auch kleinere Vereine in unserem Land in den Genuss derartiger Zuweisungen kommen. Ihr Engagement ist nicht weniger Wert als das der großen Verbände und verdient ebenfalls Unterstützung.“

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