Kinderrechte ins Grundgesetz - Landesregierung hat schnellstmöglich Aufnahme voranzutreiben
Zur Antwort der Kleinen Anfrage „Stand der Umsetzung zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz“ (LT-Drs.7/2325) durch die Landesregierung erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:
„Die Antwort macht nur eines deutlich: die Umsetzung des Landtagsbeschlusses ‚Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz‘ wird auf die lange Bank geschoben. Dieses Vorgehen der Landesregierung wird dem Thema nicht annähernd gerecht. Das Einsetzen für den verfassungsrechtlichen Schutz von Kinderrechten in das Grundgesetz bleibt so nur eine Worthülse.
Bereits im Dezember 2017 hatte meine Fraktion einen Antrag ‚Aufnahme von Kinderrechte in das Grundgesetz‘ (LT-Drs. 7/1325) gestellt. SPD und CDU hatten einen Änderungsantrag dazu eingebracht, der die Landesregierung beauftragte, 2018 eine Bundesratsinitiative zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz vorzulegen. Dieser wurde mehrheitlich durch den Landtag angenommen.
Auf Nachfrage an die Landesregierung, wie der Stand der Umsetzung des Landtagsbeschlusses sei, konnte wenig Konkretes gesagt werden. Weder, ob die Landesregierung die Formulierung des Bündnisses ‚Kinderrechte ins Grundgesetz‘ unterstützt, noch wie die Landesregierung zur Formulierung konkreter Rechtsansprüche der Kinder steht. Es steht lediglich fest, dass es auf Landesebene eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Umsetzung des Landtagsbeschlusses geben soll. Diese wird im August 2018 das erste Mal tagen, also acht Monate nach dem Beschluss des Antrages im Landtag.
Engagiertes Handeln für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz sieht anders aus. Insofern erweist es sich erneut als, falsch, dass die Landesregierung nicht schon Dezember 2017 der Bundesratsinitiative der Bundesländer Brandenburg, Berlin, Thüringen und Bremen beigetreten ist. Insofern erwartet meine Fraktion entsprechend des Landtagsbeschlusses, dass noch in diesem Jahr die Bundesratsinitiative zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz vorlegelegt wird.“
