Skip to main content

Kinder und Jugendliche auf Reisen wirksamer schützen

Zur Antwort der Landesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Kinderschutz im Rahmen von Kinder- und Jugendreisen in Mecklenburg-Vorpommern“ (Drs. 7/1797) erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

 

„Die Landesregierung weiß nicht, ob die insgesamt 162 Unterkünfte, Jugendherbergen, Jugendzeltplätze und Ferienhöfe, Schutzkonzepte für die Kinder und Jugendlichen vorweisen können. Auch bezüglich der Zahl der Einrichtungen und Träger, die Vereinbarungen zur Gefährdungseinschätzung abgeschlossen haben, tappt sie im Dunkeln. Im geltenden Koalitionsvertrag von SPD und CDU heißt es zwar, dass ‚Kinder vor Missbrauch und Gewalt geschützt werden‘ müssen. Aber welche Maßnahmen oder Verbesserungen vorgesehen sind – Fehlanzeige. Damit geht der formulierte Schutzauftrag komplett an Einrichtungen der Kinder- und Jugendreisen vorbei.

Träger und Betreiber von Kinder- und Jugendreisen beklagen das fehlende Engagement der Landesregierung und fordern mehr Unterstützung. Es sei zudem erforderlich, den Kinderschutz auf Kinder- und Jugendreisen grundsätzlich zu definieren und verbindlich zu regeln. Veranstalter und Anbieter von Kinder- und Jugendreisen, Betreiber von Unterkünften sowie die Haupt- und Ehrenamtlichen, die Kinder und Jugendliche auf den Reisen betreuen, sind die Schnittstellen für die Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes bei Reisen. Sie müssen deutlich besser dabei unterstützt werden, den Kinderschutz umfassend verwirklichen zu können. Gut durchdachte, einrichtungsbezogene Schutzkonzepte geben den Beteiligten Orientierung und zeigen Möglichkeiten auf, Kinder vor Übergriffen zu bewahren, präventiv zu wirken, Gefahren zu erkennen und zu intervenieren.

Wir fordern die Landesregierung auf, den Schutz und die Hilfe für Kinder und Jugendliche bei körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt deutlich zu verbessern. Träger und Einrichtung sind bei der Erarbeitung und Anwendung individueller Schutzkonzepte zu unterstützen. Bestehende Erkenntnisse und Empfehlungen sind zu nutzen, so auch die vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs (DKSB) erarbeiteten Empfehlungen für den Kinderschutz auf Kinder- und Jugendreisen. Um Schutz und Hilfe  tatsächlich gewährleisten zu können, muss sich die Landesregierung aber erst einmal einen Überblick verschaffen, an welcher Stelle sie aktiv werden muss.“

Zurück zum Kopf der Seite