Skip to main content

Informationsrechte zum Schwangerschaftsabbruch stärken

Zur Übergabe der Petition für ein „Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch“ und zur Abschaffung des § 219 a StGB erklären die familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt, und der gleichstellungspolitische Sprecher Peter Ritter: 

Bernhardt: „Bis heute sind über 150 000 Unterschriften zusammengekommen, um den höchst umstrittenen Paragrafen endlich abzuschaffen. Aus Sicht vieler Juristinnen und Juristen, Politikerinnen und Politiker sowie zahlreiche Unterstützerinnen und Unterstützer verstößt dieser Paragraf gegen die Verfassung. So sind Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Voraussetzungen straffrei, Informationen von Ärztinnen und Ärzten darüber dagegen verboten. Dies untergräbt die Informationsfreiheit, die Wahlfreiheit und Selbstbestimmungsrechte der Frau.“

Ritter: „Meine Fraktion hat einen Antrag in den Landtag eingebracht, um den Straftatbestand der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch abzuschaffen. Der Paragraf aus dem Jahr 1933. Mit ihm sollten Ärztinnen und Ärzte eingeschüchtert werden, die sich gegen das Abtreibungsverbot  einsetzten und über Empfängnisverhütung aufklärten. Es wird deshalb höchste Zeit, eine Novellierung des Strafgesetzbuches vorzunehmen und dieses Überbleibsel aus dem Dritten Reich komplett zu streichen.“

Zurück zum Kopf der Seite