In Corona-Krise auch Gerichtsbetrieb reduzieren
Zur Forderung der Justizgewerkschaft, wonach Gerichte aufgrund der Corona-Krise für mindestens zwei Wochen geschlossen werden sollten, erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:
„Es muss auch hier im Land geprüft werden, inwieweit der Gerichtsbetrieb noch weiter heruntergefahren werden kann. Für Gerichtsverhandlungen und Urteile gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit. Die Absage von nicht dringenden Terminen ist eine sinnvolle Möglichkeit, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Das mag für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger unbequem sein, liegt aber letztlich in ihrem eigenen Interesse.
Eine Reduzierung des Geschäftsbetriebs würde es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gerichten zudem verstärkt erlauben, ihren Dienst im Homeoffice abzuleisten. Besonders für die überwiegend weiblichen Mitarbeiterinnen in den Geschäftsstellen muss vor dem Hintergrund der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und den landesweiten Kita- und Schulschließungen nach Wegen gesucht werden. Es darf nicht sein, dass Ihnen die Möglichkeit von Homeoffice unter dem Deckmantel der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes pauschal verwehrt wird.“
