Grundsicherung für Kinder einführen – Kinderrechte ins Grundgesetz!
Zur Aktionswoche Kinderschutz erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:
„Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass in einem reichen Land wie Deutschland immer mehr Kinder in Armut leben müssen oder von Armut bedroht sind. In M-V ist jedes dritte Kind davon betroffen. Ein Aufwachsen in Armut grenzt die Kinder aus, sie sind von vielen Aktivitäten ausgeschlossen. Ihnen ist der Musikunterricht oder der Sport im Verein verwehrt. Sie können sich oft keine warme Winterkleidung, die Nachhilfe oder den Eintritt ins Schwimmbad leisten. Die betroffenen Kinder werden stigmatisiert, was oft eine hohe emotionale Belastung für sie zur Folge hat. Sie haben ungleich schlechtere Chancen für einen guten Start ins Leben.
Die Landesregierung muss aktiv werden und auch ihre Möglichkeiten auf Bundesebene nutzen und darauf hinwirken, dass Familienleistungen wie Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss nicht mehr auf Transferleistungen angerechnet werden. Langfristig muss eine eigenständige Kindergrundsicherung von 573 Euro für jedes Kind eingeführt werden. Diese Grundsicherung bemisst sich daran, was Kinder tatsächlich für ein unbeschwertes Aufwachsen benötigen und verhindert Kinderarmut nachhaltig.
Seit mehr als 25 Jahren sind die Kinderrechte in Deutschland gültiges Recht. Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder das Recht auf Schutz, auf Förderung der Entwicklung nach ihren individuellen Fähigkeiten sowie auf Beteiligung in Fragen, die sie betreffen. Sie sichert allen Kindern, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Status, die gleichen Rechte zu und verpflichtet die Mitgliedsstaaten zu deren Umsetzung. Deutschland weigert sich bis heute, die UN-Kinderrechtskonvention in nationales Recht zu gießen. Das ist inakzeptabel. Damit Kinderrechte endlich den erforderlichen Stellenwert erhalten und sie bundesweit ernstgenommen werden, müssen sie endlich im Grundgesetz verankert werden.“
