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Gesundheitsschutz beachten, Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen wahren

Zu dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, wonach die Corona-Verordnung zu unkonkret sei, was touristische Reisen aus privatem Anlass in unser Bundesland betrifft, erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

„Wir leben in einer außergewöhnlichen Zeit, die viele Unsicherheiten hervorruft. Das ist auch bei den Juristinnen und Juristen so, die bei der Bewertung der Corona-Verordnungen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

So hatte das Verwaltungsgericht Greifswald die Einschränkung der Bewegungsfreiheit im Interesse des Infektionsschutzes für die Bevölkerung für rechtens befunden. Der wissenschaftliche Dienst argumentiert dagegen, dass diese Regelung zu unkonkret ist.

Die Landesregierung sollte dieses Gutachten noch einmal zum Anlass nehmen, um die Verordnung rechtlich zu überprüfen. Sowohl die Einschränkungen als auch die sich abzeichnenden Lockerungen müssen den Gesundheitsschutz ausreichend beachten. Dabei muss aber auch stets die Verhältnismäßigkeit bei der Einschränkung anderer Grundrechte gewahrt bleiben.“

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