Bildungs- und Teilhabepaket wirkt nur minimal
Zur Antwort auf ihre Kleine Anfrage zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes 2015 und 2016 (Drs. 7/351) erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:
„Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die selbst oder deren Eltern Sozialleistungen beziehen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in M-V davon betroffen sind, kann die Landesregierung nicht vollständig mitteilen. Insbesondere fehlen die Zahlen zu den theoretisch anspruchsberechtigten Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Das zeigt erneut, dass die Landesregierung die Lebenssituation der Menschen im Land, insbesondere der Kinder und Jugendlichen, nur unzureichend kennt oder kennen will.
Laut amtlicher Statistik wurden 2015 in rund 18 000 Fällen BuT-Leistungen bewilligt. Das sind lediglich 10 Prozent der anspruchsberechtigten Kinder aus Hartz-IV-Familien bzw. aus Familien mit Sozialhilfe-Bezug. Die Wirkung des BuT ist damit verschwindend gering. Die Hürden für die Inanspruchnahme der Leistungen sind viel zu hoch und das Paket insgesamt wenig praxistauglich. Die Kinder aus armen Familien brauchen Unterstützung etwa für Bücher, Hefte und Stifte, Fahrten und ein Mittagessen.
Meine Fraktion fordert die Landesregierung auf, in den Kreisen und kreisfreien Städten nachzufragen, wo die größten Steine im Weg liegen, die eine tatsächliche Unterstützung der Kinder aus armen Familien verhindern. Diese Steine müssen dann umgehend beseitigt werden.“
