Bei KJfG-Weiterentwicklung verweilt Landesregierung im Tiefschlaf
Zur Antwort der Landesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendfördergesetzes M-V (KJfG M-V)“ (Drs. 7/619) erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:
Im April kündigte Sozialministerin Stefanie Drese die Weiterentwicklung des KJfG und damit auch des Landesjugendplans an. Das ist längst überfällig, denn das Gesetz von 1997 ist bis heute nicht wesentlich überarbeitet worden.
Fast drei Monate nach dieser Ankündigung erweist diese sich als Schall und Rauch. Die Antwort der Landesregierung ist kurz und wenig aussagekräftig. Sie kann nichts sagen zur Terminierung, zu den Beteiligten, den Vorhaben und Zielen einer Weiterentwicklung des KJfG. Die Rede ist lediglich davon, dass „erste Überlegungen hinsichtlich der möglichen inhaltlichen Ausgestaltung sowie des weiteren Vorgehens erarbeitet“ werden. Mit der Zeitvorgabe „noch in dieser Legislatur“ – also bis 2021(!) – beweist die Landesregierung den Ehrgeiz einer Schnecke im Winterschlaf.
Aus Sicht meiner Fraktion muss die Weiterentwicklung des KJfG M-V noch vor Abschluss der Haushaltsberatungen erfolgen, damit der Rahmen gesetzt und die erforderlichen Gelder eingestellt werden können. Ein Vorschlag der Landesinitiative Schul- und Jugendsozialarbeit, die einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet hat, liegt vor. Danach muss Schulsozialarbeit als Pflichtaufgabe des Landes im Kinder- und Jugendförderungsgesetz verankert werden.
Auch die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit – z.B. Jugendclubs, Freizeittreffs, Streetwork, Veranstaltungen und Projekte – muss flächendeckend sichergestellt werden. Jugend- und Schulsozialarbeit sind im Kampf gegen grassierende Kinderarmut unerlässlich. Ohne eine deutliche Aufstockung der bisherigen Förderung wird dies nicht zu machen sein.
