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Begleitung schutzbedürftiger Kinder nicht finanziellen Interessen opfern

Die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt, übt heftige Kritik an der geplanten Abschaffung der Vollfinanzierung der Stellen für die psychosoziale Prozessbegleitung. 

„Schon heute ist psychosoziale Prozessbegleitung in M-V mit lediglich vier Stellen nicht ausreichend ausgestattet. Eine Abschaffung der Vollfinanzierung dieser vier Stellen würde die psychosoziale Prozessbegleitung faktisch vor ihr Aus stellen.

Die vom Justizministerium vorgesehenen Fallpauschalen können nur im Nachhinein abgerechnet werden. Die Träger-Vereine müssten deshalb in Vorkasse gehen. Bei Verfahrenslaufzeiten von teilweise mehreren Jahren können diese das schlicht nicht leisten. Auch die prinzipielle Möglichkeit von Vorschusszahlungen hilft nicht weiter, da dies bei weitem nicht ausreichend ist. Außerdem werden die Prozessbegleiter quasi gezwungen, ein Massengeschäft zu generieren, um finanziell über die Runden zu kommen. Es ist inakzeptabel, dass die notwendige Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher einmal mehr finanziellen Interessen weichen soll.“

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