Landessozialhilfegesetz macht Elternentlastung zum Minusgeschäft

Zur heutigen öffentlichen Anhörung zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes und anderer Gesetze erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt: 

„Die heutige Anhörung hat erneut gezeigt, dass das Kindertagesförderungsgesetz MV (KiföG) nicht annähernd ausfinanziert ist. Die Mehrheit der Sachverständigen kritisierte, dass die Landesmittel u.a. für die Umsetzung der Standarderhöhungen des KiföG nicht ausreichen. Durch die Unterfinanzierung können die fachlich qualitativen Anforderungen des KiföG nicht in vollem Umfang erfüllt werden. Die Leidtragenden sind am Ende die Kinder. 

Deutlich wird das im Rahmen des Gesetzentwurfs zum Sozialhilfefinanzierungsgesetz und anderer Gesetze wie dem KiföG anhand der unzureichend veranschlagten Ausgleichsfinanzierung für die Aufgabenübertragung der Elternentlastung, die nicht einmal die Personalkosten in den Landkreisen deckt. Das Land müsse die Ausgleichsberechnung vielmehr anhand der aktuellen Personalkosten und Fallzahlen für das jeweilige Jahr berechnen und diese jährlich neu anpassen. Die Entwicklung des Aufwandes für die Kinderbetreuung muss bereits für 2015 angepasst werden und nicht wie vorgesehen ab 2018. 

Auf der Homepage des Sozialministeriums ist zu lesen: „Die Landesregierung setzt mit der Entlastung der Eltern bei den Elternbeiträgen für unter dreijährige Kinder eines der wichtigsten Vorhaben dieser Legislaturperiode in die Tat um.“ Dass es sich auf lange Sicht dabei um ein Minusgeschäft für die kommunalen Körperschaften und die Eltern handelt, wird dabei bewusst verschwiegen. Die viel gepriesene Elternentlastung der Landesregierung von 100 Euro für die Betreuung der unter dreijährigen Kinder sowie von 80 Euro für die Betreuung der Kinder im letzten Jahr vor dem Schuleintritt ist zudem nur eine Scheinentlastung. Mit den steigenden Kosten für die Kinderbetreuung steigen auch die Elternbeiträge immer weiter an, wodurch die Elternentlastung ad absurdum geführt wird.“