Kita-Vollverpflegung – Unklarheiten bis zum Schluss

Zur Antwort der Landesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Umsetzung der Vollverpflegung“ (Drs. 6/3523) erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt: 

„Auch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vollverpflegung in allen Kindertagesstätten des Landes am 1. Januar dieses Jahres sind klarstellende Hinweise der Landesregierung zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung erforderlich. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage räumte die Landesregierung jetzt ein, dass sich die Kitas bei der Umsetzung der Vollverpflegung auch externer Dritter, wie etwa Caterer oder auch der Eltern, bedienen können. 

Damit ist es wie bisher möglich, dass Eltern ihren Kindern auch im Rahmen der Vollverpflegung Essen in die Einrichtung mitgeben können. Darüber waren Eltern und Kitas bislang nicht informiert. Es ist völlig unverständlich, dass die Landesregierung erst sehr spät, kurz nach zwölf mit dieser Information herausrückt. Durch eine frühzeitige entsprechende Rechtsverordnung hätte die Landesregierung sowohl den Landkreisen und kreisfreien Städten als auch den Trägern und Eltern viel Unsicherheiten ersparen können.“