Kita-Betreuung im Land wird erneut belastet

Nach Ansicht der kinder-, jugend- und familienpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt, müssen die Sorgen der Eltern bezüglich der ab 1. Januar neu zu regelnden Kita-Vollverpflegung ernst genommen werden. „Auch die Unsicherheiten von Kommunen und Trägern der Kitas im Umgang mit dieser Angelegenheit müssen ausgeräumt werden“, erklärte Frau Bernhardt am Mittwoch nach der Sitzung des Sozialausschusses, wo auf Antrag der Linksfraktion das Thema heute auf der Tagesordnung stand. 

In jüngster Zeit habe es vermehrt Briefe und Anfragen von Eltern gegeben, in denen viele Probleme aufgeworfen wurden, die noch lange nicht eindeutig geklärt seien. „Auch bei den Verantwortlichen vor Ort gibt es noch viele Unklarheiten und Rechtsunsicherheiten“, sagte Frau Bernhardt. Zahlreiche Gespräche mit Trägern von Kitas würden belegen, dass es bislang eben keinen breiten Dialog gegeben hat. Das zuständige Ministerium habe viel zu lange gewartet, um die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung ab 1. Januar 2015 vorzubereiten. „Eltern fühlen sich ebenso allein gelassen wie Erzieherinnen und Erzieher und die Träger der Einrichtungen.“ So hätten Eltern die Befürchtung, dass sowohl die Kosten für die Essensversorgung als auch die Platzkosten steigen und sie letztendlich auf den Mehrkosten sitzenbleiben. 

„Das Land gibt einen Standard, hier die Vollverpflegung mit Orientierung an den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, vor, ohne eine entsprechende Rechtsverordnung mitzuliefern“, so Frau Bernhardt. So bleibe ungeklärt, was beispielsweise unmittelbare Verpflegungskosten sind, welche die Eltern allein zu tragen haben, oder was Kosten zur Erfüllung des Betreuungsauftrages – also mittelbare Verpflegungskosten – sind, die von allen Beteiligten zu tragen wären. Offensichtlich habe auch eine Beratung des Ministeriums mit den Jugendämtern Mitte Oktober nicht alle Fragen ausräumen können. „Meine Fraktion erwartet von der Landesregierung die unverzügliche Klärung der offenen Fragen und eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Umsetzung des Gesetzes. Erneut werden Eltern, Personal und Kommunen durch unausgegorene Überlegungen und eine mangelhafte Vorbereitung auf die Umsetzung belastet, wodurch die Qualität der Kitabetreuung in MV erneut Schaden nimmt“, so Frau Bernhardt.