Kinderrechte endlich ins Grundgesetz – Kinderschutzgesetz nachbessern

Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt, begrüßt, dass der Bundesrat heute den völlig unzureichenden Entwurf eines Kinderschutzgesetzes gestoppt hat.

„Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat nach dem Motto gehandelt ‚Nur nicht zu hohe Kosten‘ und hat die Quittung dafür bekommen“,  erklärte Frau Bernhardt am Freitag. Nach einer Modellphase sollte die Finanzierung der Familienhebammen von den Kommunen übernommen werden. „Die Expertinnen und Experten haben jedoch seit Beginn der Diskussion um das Gesetz deutlich gemacht, dass die Finanzierung der Familienhebammen auf eine verlässliche Basis gestellt werden muss. Der Zugang muss für alle Familien unbürokratisch möglich sein und die Kosten anteilig von den Krankenkassen übernommen werden“, betonte Frau Bernhardt.

Korrekturen seien aber nicht nur bei den Familienhebammen erforderlich. „Darüber hinaus muss Kinderschutz über die frühen Hilfen in den ersten Lebensjahren hinausgehen“, so Frau Bernhardt. Erforderlich sei eine gesetzliche Verpflichtung zur Zusammenarbeit der verschiedenen Ämter und Behörden wie beispielsweise der Schul-, Jugend- und Gesundheitsämter.

 

„Kinder und Jugendliche brauchen außerdem einen Rechtsanspruch auf unabhängige Beratung und Unterstützung“, sagte Frau Bernhardt. Die heute durch den Bundesrat beschlossene längst überfällige Forderung nach einer Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz sei deshalb wichtig und richtig. „Meine Fraktion fordert dies seit Jahren, die grundgesetzlich garantierten Kinderrechte müssen künftig Maßstab für politisches Handeln sein.“