Handlungsbedarf im Beratungs- und Hilfesystem des Landes

Zu der heutigen öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss zu der Petition „Opferschutz als Pflichtaufgabe“ erklären die Obfrau, Jacqueline Bernhardt, und die stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses, Barbara Borchardt: 

„Die heutige öffentliche Beratung zum Hilfe- und Beratungssystem hat abermals den Handlungsbedarf deutlich gemacht. So gibt es beispielsweise in ganz Mecklenburg-Vorpommern keine barrierefreie Einrichtung. Für Frauen mit Behinderung, die überdurchschnittlich von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen sind, ist es nur unter schwierigen Umständen möglich, Schutz zu finden. Erstens müssen die Hilfe- und Beratungsstellen noch öffentlicher gemacht werden, so dass alle Betroffenen wissen, wo sie Schutz finden können. Zweitens sind die Bestrebungen um barrierefreie Zugänge zu den Frauenhäusern löblich, aber noch nicht ausreichend. Weiterhin hat sich gezeigt, dass immer mehr Frauen mit ihren Kindern in den Beratungsstellen und Frauenhäusern Schutz suchen. Kinder erleben Gewalt häufig in den Familien mit und tragen die Folgen. Doch in den neun Frauenhäusern gibt es bisher nur im Frauenhaus Rostock eine Fachkraft, die sich speziell um die traumatischen Erfahrungen bei den Kindern kümmert. Es wäre wünschenswert, wenn es dieses Angebot in allen Frauenhäusern geben würde. Dem Kindeswohl muss Rechnung getragen werden. Daher sind Fachkräfte unbedingt vorzuhalten. Auch bei den Frauen mit Migrationshintergrund gibt es deutliche Barrieren. Die größte Herausforderung ist die sprachliche Barriere. Dolmetscherinnen stehen leider nicht zeitnah zur Verfügung, so dass andere Lösungen gefunden werden müssen“, so Jacqueline Bernhardt und Barbara Borchardt als stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses ergänzt: 

„Die aufgezeigten Bedarfe zeigen deutlichen Handlungsbedarf im Beratungs- und Hilfesystem. Diese Bedarfe müssten in der Überarbeitung des Landesaktionsplanes wiederfinden. Allerdings haben die Vertreter des Sozialministeriums deutlich gemacht, dass keine zusätzlichen finanziellen Mittel für die Umsetzung des Landesaktionsplanes vorgesehen sind. Damit besteht die Gefahr, dass alles beim Alten bleibt. Wir fordern die Landesregierung zum Umdenken auf, auch mit Blick auf die anstehenden Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2016/2017.“