Fallpauschalen erhöhen reicht nicht – Stellen finanzieren

Zur Ankündigung von Justizministerin Katy Hoffmeister, sich bei der Justizministerkonferenz für eine Erhöhung der Fallpauschalen für die psychosoziale Prozessbegleitung einzusetzen, erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

„Die Justizministerin hat offenbar erkannt, dass die Unterfinanzierung der psychosozialen Prozessbegleitung die maßgebliche Ursache für deren drastischen Rückgang in den zurückliegenden drei Jahren ist. Von 2015 bis 2019 waren die Fallzahlen trotz Einführung eines gesetzlichen Anspruchs und Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten um fast 75 Prozent zurückgegangen. Grund war die Umstellung der Stellenfinanzierung auf ein Fallpauschalen-basiertes Modell.

Es ist nicht ersichtlich, worauf der aktuelle Vorschlag der Justizministerin basiert. Noch im kürzlich vorgestellten Evaluationsbericht hatte das Ministerium mitgeteilt, dass die Fallzahlen zu gering seien, um Aussagen treffen zu können. Konkrete Empfehlungen gab es deshalb nicht.

Alle Erfahrungen zeigen, dass eine zehnprozentige Anhebung der Fallpauschalen nicht ausreicht, die Prozessbegleitung sicherzustellen. Vielmehr muss das Fallpauschalen-basierte Modell wieder durch die Stellenfinanzierung abgelöst werden. Zudem wird die Zahl der vorhandenen psychosozialen Prozessbegleiterinnen und -begleiter insgesamt bei weitem nicht ausreichen, wenn perspektivisch die Beiordnung von Amts wegen erfolgen soll. Das Justizministerium darf keine halbherzigen, sondern muss praktikable Maßnahmen ergreifen, um die psychosoziale Prozessbegleitung zu sichern.“