Endlich verbriefte Rechte für Kinder im Grundgesetz festschreiben

Anlässlich des 26. Jahrestages der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt: 

„Die Kinderrechtskonvention sichert allen Kindern, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Status, die gleichen Rechte zu und sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten auch zur Umsetzung der Kinderrechte in ihren Ländern. 

Kinderschutz ist eine der wichtigsten Aufgaben im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik. Der anhaltende Widerstand der Bundesregierungen, die UN-Kinderrechtskonvention in nationales Recht zu gießen, ist inakzeptabel. Damit Kinderschutz den erforderlichen Stellenwert erhält und die Kinderrechte ernstgenommen werden, müssen sie endlich im Grundgesetz verankert werden. 

Zu den Kinderrechten gehört auch das Recht auf soziale Teilhabe. In M-V, wo  jedes dritte Kind von Armut betroffen ist, ist dieses Recht oft nicht verwirklicht.  

Unser Ziel muss es sein, dass politisches, gesellschaftliches und kommunales Handeln noch intensiver am Wohl des Kindes ausgerichtet werden. Es ist wichtig, die Rechte von Kindern systematisch in allen Bereichen zu verankern. Kinder und Jugendliche sind eigenständige Persönlichkeiten mit eigenständigen Rechten und keine Anhängsel ihrer Eltern. 

Derzeit sind Kinder auf der Flucht besonders gefährdet. Deshalb sind gezielte  Maßnahmen erforderlich, bei denen die Rechte der Kinder im Mittelpunkt stehen müssen. Dazu gehörten unter anderen die Einrichtung von kinderfreundlichen Räumen in Flüchtlingslagern sowie Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt. Junge Menschen auf der Flucht sollten zudem stärker beteiligt werden, beispielsweise bei der Integration in Aufnahmegemeinden.“