Eltern bei Kita-Vollverpflegung mitnehmen statt vor die Türe setzen

Der Bürgerbeauftragte des Landes, Matthias Crone, hat bei der Vorstellung seines Halbjahresberichtes Ende letzter Woche angemahnt, Eltern, die sich bezüglich der Kita-Vollverpflegung kritisch äußern, nicht mit der Kündigung des Betreuungsvertrages zu drohen. Dazu erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin, Jacqueline Bernhardt:

„Auch mich erreichten viele Elternbriefe, die verdeutlichen, dass Eltern grundsätzlich das Anliegen der Vollverpflegung unterstützen. Allerdings fühlen sie sich zu wenig informiert und mitgenommen, wenn es um das Wohl ihrer Kinder geht. Sie werden mit Tatsachen konfrontiert, ohne dass ihnen erläutert wird, warum und weshalb bestimmte Schritte erforderlich sind. Das betrifft sowohl die Änderung der Abrechnungsmodalitäten als auch die Änderung des Betreuungsvertrages. 

Eltern wollen und dürfen bei der Betreuung ihrer Kinder nicht außen vorgelassen werden, im KiföG ist die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft von Eltern, Personal und Trägern von Kitas geregelt. Es ist unerhört, Eltern zu drohen, dass der Betreuungsvertrag gekündigt wird, wenn diese ihr gutes Recht wahrnehmen. 

Es wird einmal mehr deutlich, dass die Praxis der Umsetzung der Vollverpflegung nach einem halben Jahr evaluiert werden und gegebenenfalls nachjustiert werden muss.“