Bundesinfektionsschutzgesetz muss auf Prüfstand

Zur heutigen Entscheidung des OVG Greifswald, die Regelung hinsichtlich der nächtlichen Ausgangssperre in der Corona-Landesverordnung M-V vorläufig außer Vollzug zu setzen, erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

„Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald betrifft zunächst zwar lediglich die Corona-Landesverordnung, muss aber auch generell als richtungsweisend angesehen werden. Sie muss zum Anlass genommen werden, auch die Ausgangsbeschränkungen im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz noch einmal unter die Lupe zu nehmen. Der Vorwurf der Unverhältnismäßigkeit trägt bei einem Bundesgesetz ganz genauso.

Nach dem OVG Lüneburg hat mit dem OVG Greifswald bereits das zweite Obergericht die Ausgangsbeschränkungen in einer Landesverordnung kassiert. Wir erwarten vom Bund, dass er rechtssichere Regelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz schafft und die Ausgangssperren gegebenenfalls wieder entfernt werden. Dem erklärten Ziel, mit der Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes mehr Rechtsklarheit für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, sind wir damit jedenfalls kein Stück näher.“