Aktionsplan gegen häusliche und sexualisierte Gewalt müssen Taten folgen

Zur Aussprache zum „Dritten Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt“ erklären die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt, und der gleichstellungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter:

Ritter: „Es ist höchste Zeit, dass der Landesaktionsplan nach mehr als einem Jahrzehnt endlich fortgeschrieben wurde. Viele neue Erkenntnisse sind in der Zwischenzeit hinzugekommen, passiert ist indes wenig. So sind die vom Land bereitgestellten Mittel für die Personalkosten in den letzten elf Jahren lediglich um 5,3 Prozent gestiegen. Die Zahl der Betroffenen, die sich an das Hilfesystem wenden, hat sich in dieser Zeit jedoch um ein Drittel erhöht. Zudem ist die Dunkelziffer mit mehr als 90 Prozent viel zu hoch. Es müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, damit sich mehr Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt tatsächlich an die Hilfeeinrichtungen im Land wenden und nicht in ihrer unerträglichen Situation verbleiben.“

Bernhardt: „Der Landesaktionsplan hat seinen Namen nicht verdient. Weder Aktionen, noch ein Plan stehen dahinter. Notwendig ist ein differenziertes Bild von den Problemgruppen und der Situation der Betroffenen. Das Schutz- und Hilfesystem muss sich darauf einstellen, dass alle Menschen uneingeschränkt Hilfe und Schutz erhalten müssen, unabhängig vom Alter, der Herkunft, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung. Auch für Männer als Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt müssen gezielte Angebote vorgehalten werden. Zudem muss der Opferschutz für Kinder ausgebaut werden, sei es hinsichtlich der gezielten psychologischen und pädagogischen Betreuung von Minderjährigen in Frauenhäusern, der psychosozialen Prozessbegleitung oder den Opferambulanzen zur Befunddokumentation.“

Ritter: „Damit den Betroffenen zügig und umfassend geholfen werden kann, müssen die Hilfestrukturen auskömmlich finanziert werden. Ein Plan allein nützt wenig, wenn er nicht mit konkreten Maßnahmen, die auch Geld kosten, untersetzt wird. Die Ablehnung der Petition ‚Opferschutz als Pflichtaufgabe‘ des Landesfrauenrates lässt nichts Gutes erwarten. Damit wurde der Zugang zu Schutzeinrichtungen für alle Betroffenen und eine ausreichende Finanzierung abgelehnt. Ohne konkrete Maßnahmen und ausreichend Mittel zu deren Umsetzung bleibt der Landesaktionsplan ein Feigenblatt.“