Jugend- und Schulsozialarbeit weiterhin unzureichend finanziert

Zur heutigen Meldung des Sozialministeriums, wonach für Jugend- und Schulsozialarbeit in den nächsten zwei Jahren Planungssicherheit bestehe, erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

„Planungssicherheit für die Jugend- und Sozialarbeit besteht lediglich darin, dass die Träger weiterhin zu wenig Personal einplanen können.

Die ESF-Förderung für die Schulsozialarbeit bewegt sich mit 9,38 Mio. Euro für zwei Jahre auf einem vergleichbar niedrigen Niveau wie in den Vorjahren. Auch der Landeszuschuss für wegfallende Restmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhöht sich nicht und wird wahrscheinlich bereits 2021 zu gering sein. Von einer auskömmlichen Schulsozialarbeit kann damit keine Rede sein. Diese wichtige Arbeit muss endlich weg von unzureichenden, nicht kalkulierbaren Finanzierungsquellen und aus Landesmitteln finanziert werden.

Auch die Mittel für die Landesförderung für die Jugendsozialarbeit sind völlig unzureichend. Die Fördersumme von 7,78 Mio. Euro für zwei Jahre liegt etwa 5,2 Mio. Euro unter dem tatsächlichen Bedarf. Das Land hat einen Förderauftrag für die Jugendsozialarbeit und dem kommt es faktisch nicht nach. Hier muss dringend nachgebessert werden.“

Hintergrund: Die Schulsozialarbeit wird aus mehreren Töpfen finanziert, dem ESF, Restmitteln des BuT, einem Landeszuschuss und kommunalen Mitteln. Das jährliche ESF-Budget lag in den vergangenen Jahren bei etwa 4,5 Mio. Euro (Drs.: 7/4718, Anlage 2). Der Landeszuschuss an die Landkreise und kreisfreien Städte für wegfallende BuT-Restmittel lag bei 1,8 Mio. Euro jährlich. Hiervon wurden 2019 bereits über 1,65 Mio. Euro ausgeschöpft, während noch über 1,23 Millionen Euro aus BuT-Restmitteln bereitgestellt wurden. Damit hätte 2019 der theoretische Bedarf an Landeszuschüssen für die wegfallenden BuT-Mittel bei knapp 2,9 Mio. Euro gelegen, 1,1 Mio. Euro mehr, als das Land bereitstellt (Drs.: 7/5141).

Die Jugendsozialarbeit ist grundsätzlich kommunale Angelegenheit, muss aber vom Land gefördert werden. Die Berechnung der Fördersumme erfolgt nach einem Schlüssel, der einen Pro-Kopf-Förderbetrag mit der Zahl der Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 21 Jahren multipliziert (§ 6 Absatz 3 KjfG M-V). Der Pro-Kopf-Förderbetrag ist nach Ansicht der Träger zu gering bemessen und muss für die freien Träger um die Hälfte erhöht und für die öffentlichen Träger verdoppelt werden. Für die Stadt Schwerin lag beispielsweise mit Ende des Jahres 2019 der städtische Anteil an der Finanzierung der Jugendsozialarbeit bei 97,3 Prozent. Das Land gab nur 2,7 Prozent dazu.