Beteiligung des Parlamentes auch und gerade in Krisenzeiten erforderlich

S.Sauer

Zur Ablehnung der Überweisung zur Beratung in den Ausschüssen des Landtages des Gesetzentwurfs zur Beteiligung des Landtags bei Maßnahmen der Landesregierung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

   „Die Ablehnung der Beratung in den Ausschüssen unseres Gesetzesentwurfes durch die Mehrheit im Parlament ist keine Sternstunde der Demokratie. Das Parlament beschneidet sich damit mehrheitlich selbst in seinen Rechten und Pflichten. Kontrolle und Kritik der Regierung gehören zu den zentralen Aufgaben des Parlaments. Das gilt umso mehr in Krisenzeiten, in denen viele Kompetenzen auf die Regierung übertragen wurden.

     Es wurden Maßnahmen erlassen, die teilweise erheblich in Grundrechte eingegriffen haben und eingreifen. Umso wichtiger ist eine wirksame und öffentlich parlamentarische Kontrolle.  Bis heute sind bei deutschen Verfassungs- und Verwaltungsgerichten etwa 1000 Eilanträge im Zusammenhang mit den Einschränkungen der Corona-Pandemie eingegangen. Vielen wurde stattgegeben, so auch gegen die Oster-Reisebeschränkungen in Mecklenburg-Vorpommern. Das zeigt doch, dass die Regierung vielfach keineswegs fehlerfrei handelt und deshalb auch in Krisenzeiten eine Beteiligung des Parlamentes gewährleistet sein muss. Die Chance, dafür die gesetzliche Grundlage zu schaffen, haben SPD und CDU heute vertan.“