Kinderrechte endlich ins Grundgesetz – SPD und CDU mauern weiter

Grit Evelyn Krebs
Aus dem Landtag

Zur Ablehnung des Antrags „UN-Kinderrechtskonvention in der Krise erst recht ernst nehmen – Kinderrechte umfassend im Grundgesetz verankern“:

SPD und CDU verschließen konsequent die Augen vor der Realität, und die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz bleibt ein Lippenbekenntnis.

,Kinder haben Rechte und die gehören meiner Meinung nach ins Grundgesetz‘, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig noch unlängst anlässlich des Internationalen Kindertags.

Die Wirklichkeit sieht so aus, dass der aktuell im Bundestag vorliegende Formulierungsvorschlag des Bundesjustizministeriums hinter der UN-Kinderrechtskonvention zurückbleibt. Die Koalitionäre im Bund haben die Verankerung offenbar auf Eis gelegt. Das ist inakzeptabel. Den Worten und dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag müssen endlich Taten folgen.

Deshalb ist die Landesregierung weiterhin gefordert, auf Bundesebene entsprechend aktiv zu werden. Die Corona-Krise hat erneut noch einmal deutlich gezeigt, wie wichtig die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist. Es war noch nie sinnvoller, eine eigene Bundesratsinitiative zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz zu starten.