Justizassistenz für Rechtsreferendare auch in M-V prüfen

Grit Evelyn Krebs

Angesichts der großen Nachwuchssorgen in der Justiz in M-V:

Mecklenburg-Vorpommerns Justiz hat zum 1. Juni 2020 insgesamt 53 Referendarinnen und Referendare eingestellt. Vor allem die Verbeamtung auf Widerruf scheint viele Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern an die Küste zu locken.

Dennoch dürfen die Bemühungen um mehr junge Juristinnen und Juristen nicht nachlassen.

Das Land Niedersachsen wird besonders qualifizierten Referendarinnen und Referendaren ab November 2020 die Möglichkeit einer Tätigkeit als Justizassistenz einräumen. Diese Nebentätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft soll auf ein Jahr angelegt sein und eine wöchentliche Arbeitszeit von sechs Stunden umfassen. Sie ist für gut qualifizierte Referendarinnen und Referendare finanziell attraktiv und bietet ihnen einen vertieften Einblick in ihre spätere Tätigkeit. Positiver Nebeneffekt ist, dass ihre Dienststellen flexibel entlastet werden können.

Wir fordern die Landesregierung auf zu prüfen, ob und inwiefern sich das niedersächsische Modell auf Mecklenburg-Vorpommern mit seinen grundsätzlich verbeamteten Referendaren übertragen lässt.