Einstellungsvoraussetzungen für Bewährungshelfer*innen regeln

S.Sauer
Aus dem Landtag

In Auswertung der Kleinen Anfrage „Einstellungsvoraussetzungen für Bewährungshelferinnen/ Bewährungshelfer“ (Drs. 7/4832) erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

     „Bewährungshelfer*innen nehmen eine für die Resozialisierung von Straftätern sehr wichtige Aufgabe wahr. Für diese Tätigkeit ist aus gutem Grund eine entsprechende Ausbildung mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiter*in beziehungsweise als Sozialpädagog*in erforderlich. In der Ausbildung zum Sozialpädagogen/ Sozialarbeiter werden die für diesen Beruf notwendigen sozialpädagogischen, psychologischen und soziologischen Erkenntnisse vermittelt. Eine entsprechende Ausbildung befähigt Mitarbeiter, straffällig gewordene Menschen bestmöglich mit dem Ziel der Resozialisierung zu betreuen und den straffälligen Menschen so die Vollstreckung der Strafe oder der Reststrafe zu ersparen.

     Umso verwunderlicher ist es, dass insgesamt drei Stellen im ehemals gehobenen Dienst der Abteilungen I und II des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit (LaStar) von Mitarbeiter*innen ohne entsprechende Ausbildung besetzt sind. Gerade in den Führungspositionen sollte auf diese Ausbildung jedoch Wert gelegt werden. Es ist nötig, dass die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern endlich spezielle Regelungen für die Einstellung von Bewährungshelfer*innen schafft.“